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design in time werbeagentur e.U.
Burgstraße 9
9330 Althofen

T 0699 190 10 202
office(at)designintime.at
www.designintime.at

Inh.: Sandra Bacher-Schönfelder

FN: 399732 t

UID: ATU67796815

Konzept, Layout und Umsetzung
design in time werbeagentur e.U.

Bildbearbeitung
design in time werbeagentur e.U.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von design in time werbeagentur e.U.
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen bilden den integrierten Vertragsbestandteil des von Ihnen (infolge „Kunde“ genannt) an mich (infolge „Agentur“ genannt) erteilten Auftrages. Hat der Kunde die Agentur bereits vorab beauftragt, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
a) Bereits die Beauftragung der Agentur mit der Konzeptausarbeitung bringt kostenintensive Vorleistungen mit sich. Das Konzept untersteht in seinem sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon aufgrund des Urhebergesetzes nicht gestattet. Kunden verpflichten sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb eines späteren abzuschließenden Hauptvertrages zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Der Kunde ist berechtigt nach dem Vorliegen des Konzeptes vom Vertrag zurückzutreten bzw. vom Hauptauftrag Abstand zu nehmen, sofern das von der Agentur erstellte Konzept nicht seinen Wünschen entspricht, wobei in diesem Fall die Agentur berechtigt ist, dem Kunden 50% des im Hauptauftrag veranschlagten Honorars in Rechnung zu stellen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder derartige Leistungen zu substituieren.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird und trotz Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen weiter verzögert wird, b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von zwei Wochen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie die Zahlung eines fällig gestellten Rechnungsbetrages, verstößt oder c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab dem Auftragsvolumen mit einem Budget von mehr als € 1.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche erbrachte Leistungen und Teilleistungen im Rahmen von anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnung, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwürfe im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
Gemäß der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine Website seit 01.01.2006 barrierefrei herzustellen, sodass der Zugang und die Nutzung einer Website unabhängig von den körperlichen und technischen Möglichkeiten des Anwenders diesem zugänglich gemacht werden muss. Die Agentur verpflichtet sich, die vom Kunden beauftragte Website je nach technischen und funktionalen Voraussetzungen des jeweiligen Kunden barrierefrei herzustellen, wobei die absolute und dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechende Barrierefreiheit einer Website vom Kunden zusätzlich beauftragt werden muss und von der Agentur nur gegen Aufpreis hergestellt wird.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden obliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Aufträgen gilt das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht als vereinbart.

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